VKU

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Bögelen

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Nothilfe

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Auto

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Töff / Roller

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Auto + Anhänger

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VKU

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Der Verkehrskundekurs ist eine theoretische Ausbildung zum praktischen Fahrunterricht und muss einmal für die Kategorien B, A1 oder A absolviert werden.

Der VKU muss bis zur Anmeldung an die praktische Führerprüfung absolviert werden. Der Besuch ist nur mit gültigem Lernfahrausweis möglich.


zu den Kursen:

Bögelen

Basistheorie
Basistheorie / Theorieprüfung:

Das Theorielokal an der Hauptstrasse 4 in Kirchberg (BE) ist jeden Mittwoch für das Bögelen von 17°° - 19°° Uhr geöffnet.



weitere Info`s

 

 

Nothilfe

Der Nothilfe-Kurs ist 6 Jahre gültig und muss vor der Theorieprüfung absolviert werden.
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Zu den Kursdaten!




Wir führen die Nothilfekurse nach Vorgaben  des SSK (Schweizerisches Sanitätskorbs) durch.
Die Instruktoren beherrschen nicht nur die vom Gesetzgeber geforderten Anforderungen, sondern auch den Instruktor für BLS / CPR-Lehrer inkl. Defibrillator.
 
Die Intensivkurse werden am Freitag  19 - 22 Uhr und Samstag  9 - 12 / 13 - 17  Uhr durchgeführt.

Tarif:
Nothilfekurs 120.-- CHF

Das Kursgeld ist am ersten Abend im Lokal bar zu bezahlen!
 

 

Auto

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von Rolf Schwitter

Rolf Schwitter

079 643 07 86

Tarif Autofahrschule:

1 Lektion 45 Min: ab 01.01.2024
Abo Fr. 90.- / Twint oder bar Fr. 95.-

Bei Ausbildungsbeginn wird zusätzlich eine Gebühr von Fr. 90.- für Versicherung und Administration verrechnet.



Praktischer Fahrunterricht:

Wer zwischen dem 17 und 20 Altersjahr einen Lernfahrausweis für Kat. B (Auto) beantrag, kann frühestens 12 Monate nach Ausstellung des Ausweises an die Führerprüfung.

Diese Regelung gilt seit 2021

Töff / Roller

Nach Erhalt des Lernfahrausweises Kategorie A oder A1, muss innerhalb von 4 Monaten ein 12 Std. Fahrkurs (Grundkurs) zur Verlängerung des Lernfahrausweises absolviert werden. Der Kurs besteht aus Fahrzeugbeherrschung, Bremsen und das richtige Verhalten auf der Strasse.

Die Teilnahme am Kurs muss mit eigenem Motorrad bestritten werden.
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A1 45 km/h ab 15 Jahren: (EU bezeichnung AM)

Motorräder bis max. 50 ccm, 4 KW und 45 km/h dürfen ab 2021 neu bereits ab 15 Jahren gefahren werden. Ab 16 Jahren A1 125 ccm max. 11 kW.

A1 ab 16 Jahren (Motorräder bis 125 ccm und max. 11 kW Leistung):

Die 125 ccm Motorräder mit max. 11 kW dürfen neu bereits ab 16 Jahren gefahren werden.

A 35 kW (EU Bezeichnung A2) 

Ab 18 Jahren ist der Einstieg zum Motorradfahren nur über die Kat. A 35 kW möglich.
Wer noch keinen Führerausweis A1 besitzt, muss 12 Std. Grundkurs absolvieren.
Wer Kat. A1 besitzt, muss abklären, wie viele Std. Grundkurs absolviert werden müssen.

A (Motorräder ohne kW Einschränkung)

Der Direkteinstieg ist nicht mehr möglich.
Wer die leistungsstärksten Motorräder fahren will, muss künftig zuerst mindestens 2 Jahre ein auf 35 kW beschränktes Motorrad der Kategorie A 35 kW fahren.
Der Aufstieg in die unbeschränkte Kategorie bedingt eine zusätzliche praktische Führerprüfung, ohne weiteren Grundkurs.


zu den Motorrad und Rollerkursen:



Voraussetzungen für die Teilnahme eines Grundkurses!

- Die Teilnehmerinnen sind in der Lage, mit dem Motorrad/Roller auf den Platz zu fahren.
- Fühlst Du Dich unsicher, so nimm mit deinem Fahrlehrer Kontakt auf.
- Du bist im Besitz des entsprechenden und gültigen Lernfahrausweises
- Das entsprechende Motorrad ist vorhanden.


Bekleidung:
- Lange Hosen, Jacke, geschlossene Schuhe, Helm und Motorradhandschuhe!


Tarife:
Der Obligatorische Grundkurse muss nur noch einmal absoviert werden:
- Grundkurs Teil 1:   180.-- CHF
- Grundkurs Teil 2:   180.-- CHF
- Grundkurs Teil 3:   180.-- CHF

Das Kursgeld muss bar am Kurs bezahlt werden!

Fahrstunden:

Nach dem obligatorischen Grundkurs ist es sinnvoll, aber nicht vorgeschrieben Fahrstunden zu absolvieren, so kann mann gezielt auf persönliche Schwächen oder Unklarheiten eingehen, da normalerweise im Grundkurs zu wenig Zeit dafür bleibt.
Fahrstunden werden mit Hilfe einer Funkverbindung durchgeführt.

Die Lektion (45 Min.) mit eigenem Motorrad:  bei Barzahlung 90.-- CHF

Gruppenunterricht mit 2 Personen (45 Min.) mit eigenen Motorräder 110.- CHF pro Lektion

Auto und Anhänger

Auto und Anhänger mit einem Gesamtgewicht über 3500 kg
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Wussten Sie das.....

- seit Oktober 2003 die Anhängerprüfung (BE) nicht mehr zur Autoprüfung dazu gibt!?
- Zum Fahren mit Anhänger muss eine Fahrprüfung mit Lernfahrausweis absolviert werden.
- und es dürfen nur Passagiere mitgeführt werden, die auch im Besitz der Kategorie BE sind.

Melden Sie sich, der Aufwand ist nicht gross..!


Der Lernfahrausweis ist 24 Monate gültig.

Tarif Anhängerfahrschule:
Mit Ihrem eigenem FZ + Anhänger pro Lektion (45 Min.) bei Barzahlung 90.- CHF
Mit der Fahrzeug-Kombination der Fahrschule pro Lektion (45 Min.) bei Barzahlung 120.- CHF

Gruppenunterricht pro Lektion (45 Min.) mit eigenem FZ und Anhänger 110.-
Gruppenunterricht pro Lektion (45 Min.) mit FZ und Anhänger der Fahrschule 140.-

Für Gruppenunterricht von Firmen wird die Ausbildung genau nach Ihren Vorstellungen oder Bedürfnissen angepasst.

Für Infos stehe ich Ihnen gerne unter der Nummer (Thom 079 218 35 37) zur verfügung!

Team

Thom Lehmann

mehr . . .

Rolf Schwitter

mehr . . .

Kontakt / Adresse

Öffnungszeiten

Bögelen mit Betreuung:
Immer Mittwoch 17:00 bis 19:00Uhr
ohne Voranmeldung, Gratis
Verkehrs Ausbildungs Zentrum

Hauptstrasse 4
3422 Kirchberg BE

info@vaz-kirchberg.ch
Strassenverkehrsamt

Ab dem 1. September 2013 können im Kanton Bern die Formulare für den Lernfahrausweise nur noch Online ausgefüllt werden.

-> Lernfahrausweis